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100
Gewerbesteuer in %
5700
CO2-Reduktion in t/a
22500
Anzahl versorgter Haushalte

Der Standort des Solarpark Lichterfelde

Das geplante Gebiet für den Solarpark liegt beim Ort Lichterfelde der Gemeinde Schorfheide, im Landkreis Barnim.

Bei der Planung wurden insbesondere auch Fragen der Sichtachsen berücksichtigt. So ist durch die Lage der Park vom Ort aus nicht direkt einsehbar.

Regionale Wertschöpfung stärken

Zum einen profitiert die Standortgemeinde des Solarparks von 100% der generierten Gewerbesteuer. Diese Einnahmen stellen einen Beitrag dar, um den kommunalen Haushalt zu entlasten. Zum anderen profitieren ebenso lokale Unternehmen vom Park. Für laufende Betriebsarbeiten im Solarpark werden bevorzugt regionale Unternehmen eingebunden, was diesen über viele Jahre hinweg Aufträge und Umsätze sichert.

Aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Der Park besitzt das Potenzial über das Jahr hinweg eine Strommenge zu erzeugen, mit welcher rund 22.500
4-Personenhaushalte versorgt werden können. Gemäß den Daten einer Studie vom Fraunhofer ISE aus dem Jahr 2021 (Aktuelle Fakten zur Photovoltaik), trägt der Solarpark Lichterfelde künftig dazu bei, weit über 57.000 Tonnen CO2-Emissionen im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung zu vermeiden.

Der Solar-Fakten-Check

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen!

1 Welche Rolle spielt der Mensch im Zusammenhang mit dem Klimawandel?

Im Werk „Deutschlands Energiewende“ fasst  Andreas Luczak zu diesem Thema folgende Aussagen auf Basis des Sachstandsberichts 2014 des IPCC zusammen:

  • „Der Klimawandel ist real und es ist extrem wahrscheinlich, dass der Mensch der Hauptverursacher ist, vor allem durch die Verwendung fossiler Brennstoffe und als Folge der Land- und Viehwirtschaft.
  • Ungeachtet jahrelanger Klimaschutzbemühungen steigt der weltweite Treibhausgasausstoß weiterhin an.
  • Ohne wirksame Maßnahmen ist bis zum Jahr 2100 mit einer mittleren globalen Erwärmung um 4 – 5 ° C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu rechnen, mit einem erhöhten Risiko unumkehrbarer sprunghafter Klimaveränderungen.
  • Der Meeresspiegel ist seit dem Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts bereits um etwa 0,2 m gestiegen und steigt immer schneller, sodass bis 2100 ein Anstieg von etwa 0,5 m zu erwarten ist.
  • Zu den bisherigen und zukünftig weiter zunehmenden Folgen des Klimawandels gehören regionale Hitzewellen, Wassermangel, Starkregen und Ernteverluste.
  • Das Artensterben wird zunehmen.
  • Die Armut und damit verbunden auch die Zahl an Flüchtlingen werden zunehmen.
  • Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase verringern die negativen Auswirkungen des Klimawandels, und zwar umso mehr, je früher sie wirksam werden.“ (1)

Ein interessanter Beitrag, der auf die Frage eingeht, bietet ein Fernsehbeitrag von Mai Thi Nguyen – Kim in der ARD – Mediathek, der auch auf You Tube abrufbar ist. (2)

2 Verschlingt die Produktion von Photovoltaik - Modulen mehr Energie als diese im Betrieb liefern können?

Eine Antwort hierauf bietet das Fraunhofer Institut für Solare Energie Systeme (ISE);

„Nein. Der Erntefaktor (Energy Returned on Energy Invested, ERoEI oder EROI) beschreibt das Verhältnis der von einem Kraftwerk bereitgestellten Energie und der für seinen Lebenszyklus aufgewendeten Energie. Die Energierücklaufzeit oder energetische Amortisationszeit (Energy Payback Time, EPBT) gibt die Zeitspanne an, die ein Kraftwerk betrieben werden muss, um die investierte Primärenergie zu ersetzen. Erntefaktor und Energierücklaufzeit von PV-Anlagen variieren mit Technologie und Anlagenstandort. Eine Analyse im Auftrag des Umweltbundesamtes hat EPBT für PV-Kraftwerke bei einem Anlagenbetrieb in Deutschland (angenommene mittlere jährliche Einstrahlungssumme in der Modulebene 1200 kWh/(m2 ·a)) von 1,6 Jahren für multi- bzw. 2,1 Jahren monokristalline Si-Module ermittelt. Bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren Betriebszeit folgen daraus Erntefaktoren im Bereich von 10-15.“ Dies bedeutet, dass die Anlagen 10 bis 15 Mal mehr Energie erzeugen, als für ihre Herstellung aufgewendet werden musste. (3)

3 Ergänzen sich Sonnen- und Windstrom für ein stabiles Stromangebot?

Gemäß einer Studie vom Fraunhofer ISE korrelieren in Deutschland klimabedingt hohe Sonneneinstrahlungen und Windstärken negativ sowohl auf Stunden- als auch Monatswerten. Das heißt, hohe Sonneneinstrahlung und zeitgleich stark auftretende Winde sind alles andere als die Regel.
Auf Stundenbasis gelangten im Jahr 2017 bei einer installierten Leistung von 42 GW PV und 56 GW Windkraft am Jahresende in der Summe nur selten mehr als 45 GW Leistung in das Stromnetz.
Während die installierte Leistung PV + Wind zum Jahresende bei ca. 98 GW lag, erfolgten nur 3 % der Stromproduktion oberhalb einer Leistung von 30 GW.
In Bezug auf die Fragestellung folgt daraus, dass eine regional gleichstarke Ausstattung mit Wind- und Solarkraftanlagen dazu beiträgt, eine sich ergänzende und stabile Stromproduktionskapazität zu schaffen. Dies wird nochmals verbessert, wenn die Anlagen europaweit eine entsprechende Verteilung aufweisen. (3)

4 Welche Mengen an grünen Strom sind in Deutschland, welche in Brandenburg in den nächsten Jahrzehnten geplant?

Folgende Planungen in Gigawatt (GW) werden in einem Gutachten vom Mai 2021 von der Agora – Energiewende vorgeschlagen:

Stromproduktion Gigawatt (GW) 2018 2025 2030 2035 2040 2045
Wind an Land 52 65 80 104 140 145
Wind auf See 6 11 25 41 60 70
Photovoltaik 45 91 150 234 300 385
Wasserkraft 6 6 6 5 5 6
Bioenergie 7 7 7 3 3 2
Summe 117 179 268 390 509 608

(5)

Aus dieser Tabelle ist zu entnehmen, dass die Energiegewinnung aus Wasserkraft und Bioenergie in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr zunehmen und die der Bioenergie bis zum Jahr 2045 fast vollständig aufgegeben wird. Energiepflanzen, die ca. 14 % der Ackerflächen in Anspruch nehmen, stehen somit langfristig zusätzlich für die Bio-Landwirtschaft zur Verfügung.

Die Stromerzeugung aus Wind an Land und auf See soll dieser umfangreichen Studie zufolge kontinuierlich und moderat insgesamt um jährlich ca. 6,3 GW zunehmen. Beim Ausbau der Photovoltaik sind jährlich durchschnittlich 13,3 GW notwendig, um den Stromenergiebedarf für die Bereiche Haushalte, Verkehr, Wohnen und Industrie mit elektrischem Strom zu bewältigen. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 4,7 GW realisiert.

Für Brandenburg bzw. den Landkreis Uckermark und ausgesuchte Orte ergeben sich rein rechnerisch folgende Photovoltaik-Mengen in MWp für die langfristige Planung bis 2045, sofern man den Bedarf gleichmäßig auf die Fläche in Deutschland verteilt und eine Leistung von 1 MWp pro Hektar kalkuliert. Die Zahlen weisen somit die Leistungen in MWp als auch die dazu notwendigen Flächen in Hektar aus, die langfristig benötigt werden.

PV in MWp 2018 2030 2040 2045
Brandenburg 3.700 12.400 24.700 31.800
Landkreis UM 385 1.300 2.600 3.300
Templin 47 158 316 406
Boitzenburger Land 27 90 180 232
Nordwestuckermark 34 115 229 294

Die Hektarangaben für die drei Orte in der Uckermark zeigen, dass die Kommunen jeweils sehr große Flächen im Landkreis ausmachen. Die Werte für 2018 sind rein rechnerisch ermittelt.

Das Prognos Institut Basel/Berlin hat im Mai 2021 einen Endbericht zur Energiestrategie Brandenburg bis 2040 vorgelegt und berücksichtigt dabei einen deutlichen Rückgang der Exportquote für elektrischen Strom, insbesondere nach Berlin (6). Im Zusammenhang mit der Abschaltung der beiden Großkraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe ist eine Reduzierung der Gesamtproduktion und damit auch der Stromexporte nach Berlin und in den Westen in der Diskussion. Die in der Studie ausgewiesenen Prognosen für Brandenburg weichen in der langen Frist nur unwesentlich von der hier als 1 % der Landesfläche unterstellte Mengen ab. Die Landesregierung will bis zum Jahresende 2021 die eigenen Prognosen für den Zubau an Windkraft- und Solarstromanlagen bekanntgeben.

Von den in der Tabelle ausgewiesenen Mengen werden die Anteile abgezogen, die in Zukunft auf Dachflächen montiert werden. Bisher werden in dünn besiedelten Regionen in Deutschland maximal ca. 15 % der Solarstromanlagen auf Dächern montiert. Die Förderkosten für Dachanlagen liegen aktuell um ca. 80 % höher als bei Freilandanlagen. Die Mehrheit der Politiker spricht sich dafür aus, den Anteil der Dachanlagen zu erhöhen.

5 Gründe für und gegen Photovoltaik auf Ackerflächen

Punkte, die gegen PV-Anlagen auf Ackerflächen sprechen sind die optische Veränderung des Landschaftsbildes, die Konkurrenz zu landwirtschaftlich genutzten Flächen (siehe hierzu Frage 13) sowie der damit einhergehende Preisdruck für die Landnutzung.

Dem gegenüber stehen jedoch eine Reihe an Punkten, die wiederum für die Nutzung von PV-Anlagen sprechen. So werden PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Zuge des Planungsverfahrens möglichst ein Standort gewählt, der soweit wie möglich eine landschaftsverträgliche Einbettung in die Landschaftsstruktur erlaubt. Im Zusammenhang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen besitzt Agri-PV das Potenzial die Fläche sowohl landwirtschaftlich als auch für eine nachhaltige Energiebereitstellung zu nutzen. Dank angepasster Anlagen-Umzäunungen wird ebenso Sorge dafür getragen, dass das Gelände für Kleintiere keine Barrierewirkung besitzt.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimapolitik (MLUK) des Landes Brandenburg äußerte sich sogar dahingehend, dass PV-FFA einen positiven Beitrag zum Artenschutz und der Steigerung der Biodiversität leisten können. (4)

Ein weiter Vorteil, den PV-FFA bieten sind die finanziellen Aspekte. Zum einen können Standortkommunen sowohl von Gewerbesteuereinnahmen als auch von der Beteiligung profitieren. Zum anderen stellen die Pachtzahlungen für Landwirte ein zweites Standbein dar und erlaubt im Zusammenhang mit Agri-PV zusätzlich eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche.

Übrigens, die feste EU-Agrarflächenförderung von 243 €/ha hat sich als preistreibend für Ackerflächen erwiesen. Diese Subvention kam vor allem den Grundbesitzern zugute. Im kommenden Jahrzehnt wird diese Pauschalförderung durch ein System abgelöst, bei dem die Arbeit mit dem Boden, d. h. die Einwirkung auf die Nachhaltigkeit der Agrarwirtschaft im Rahmen einer Gemeinwohlprämie bezahlt wird; vgl. 10:

„Die Gemeinwohlprämie beinhaltet einen Katalog von 19 Maßnahmen aus den Bereichen Biodiversität-, Klima- und Wasserschutz. Der Maßnahmenkatalog umfasst die Nutzungskategorien Ackerland, Grünland, Sonderkulturen und Hoftorbilanzen, aus denen Betriebe die für sie passenden Maßnahmenkombinationen auswählen können.“

  • Bei PV-Flächen entfällt jegliche EU-Agrarförderung.
  • Die Pachtzahlungen an die Landwirte stellen ein weiteres Standbein zur Sicherung der Einkommen dar.

Die Kommunen erhalten Gewerbesteuer und weitere Zuwendungen von den Betreibern der Anlagen.

6 Führt die Errichtung von Solarparks für die Bürger im Landkreis zu steigenden Stromkosten oder Netzentgelten?

Die EEG-Umlage sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Unmut in der Bevölkerung, auch wenn ihr Zweck kein geringerer ist, als eine Finanzierung zum Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen. In den kommenden Jahren wird die Umlage abgesenkt und schließlich die CO2-Steuer abgelöst. Durch letztere wird Strom auf Basis von fossilen Energieträgern gegenüber erneuerbar erzeugtem Strom teurer. Angesichts der gesunkenen Stromgestehungskosten bei den Erneuerbaren und künftig teurerem „Fossilstrom“ soll weiterhin die Grundlage zum Ausbau der erneuerbaren Energien bestehen und zeitgleich ein Anstieg des Strompreises vermieden werden.

Ebenfalls preisrelevant und Teil des Strompreises sind die Netzentgelte. Diese waren in der Vergangenheit sehr regionalbezogen verteilt. In der Folge fielen diese dort höher aus, wo mehr Erneuerbare ausgebaut wurden. Nach den Ausführungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen diese Schieflagen bis 2023 endgültig beseitigt werden. (17)

7 Wieviele Tonnen CO2 werden durch einen 10 MWp–Solarpark jährlich eingespart?

Bei der Berechnung der Ersparnis von Solarstromanlagen ist zu berücksichtigen, auf welcher Energiebasis die Module hergestellt worden sind? Beim aktuellen Strommix reduziert ein Solarpark mit einer Leistung von 10 MWp jährlich den Kohlendioxidausstoß um ca. 5.800 Tonnen.

Eine Buche bindet im Laufe von 80 Jahren eine Tonne CO2 bzw. durchschnittlich 12,5 kg pro Jahr. So berichtet das Wald-Zentrum der Universität Münster. Ein Solarpark mit 10 MWp (Megawattpeak) beansprucht ungefähr eine Fläche von zehn Hektar und bindet im Vergleich hierzu eine Menge an CO2, die der Kapazität von 464.000 Buchen entspricht.

8 Welche Kriterien empfiehlt die brandenburgische Landesregierung den Gemeindevertretern für die Entscheidung zu einem geeigneten Standort von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA)?

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat am 23. März 2021 in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg sowie Vertretern von Umwelt- und Naturschutzverbänden vorläufige Handlungsempfehlungen für großflächige Photovoltaikanlagen herausgegeben. Dabei sollen die Belange der Landwirtschaft und der Umwelt berücksichtigt werden.

  1. Positivkriterien

Es sollen vorrangig Flächen mit hohem Versiegelungsgrad, Lärm- oder Stoffemissionsbelastungen, entlang von Hochspannungsleitungen und Konversionsflächen (Tagebaugebiete, ehemalige Militärgelände) genutzt werden. Da aber vor einiger Zeit zahlreiche Konversionsflächen in Natur- und Landschaftsschutzgebiete umgewandelt wurden, kommen für einen zeitnahem Ausbau Ackerflächen in Betracht.

Zu Ackerflächen schreibt das MLUK:

„Hinsichtlich geeigneter Flächen muss eine Abwägung im Einzelfall erfolgen, da nicht pauschal auf die Ertragsfähigkeit und Bodenqualität abgestellt werden kann. So können ertragsschwache Böden einen hohen ökologischen Nutzwert bieten und auch ertragsstarke Böden zur Bebauung durch PV-FFA sinnvoll sein. Eine differenzierte einzelfallbezogene Betrachtung ist erforderlich.“ (4)

  1. Einzelfallbezogene Bewertung
  • Ortsrandlagen mit ca. 400 m Abstand zu Wohngebieten
  • Die optische Wahrnehmbarkeit vom Ort aus soll z. B. durch Heckenpflanzungen ausgeschlossen werden.
  • Hochwertige Landschaftsbilder sollen nicht beeinträchtigt werden.
  • Künstliche Seen können geeignet sein.
  • Die Interessen der bisherigen Nutzer der Ackerflächen (Landwirte) sollen berücksichtigt werden.
  1. Ausschlusskriterien
  • Keine Naturschutz-, FFH-, Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiete.
  • Keine Stand- und Fließgewässer einschließlich Gewässerrandstreifen.
  • keine Moorböden (vgl. 4)
9 Wie sollte nach Ansicht des brandenburgischen Ministeriums (MLUK) die Photovoltaikanlage Anlage ausgestaltet werden?

Für die landwirtschaftliche Nutzung gilt:

Die vorher intensiv genutzte Ackerfläche soll im Rahmen der Solarstromerzeugung weiterhin landwirtschaftlich extensiv genutzt werden. Es soll gebietseigenes, dem Standort entsprechendes Saatgut verwendet werden.

In Bezug auf das Landschaftsbild gilt:
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sollen bei der Ausgestaltung der Anlage ausdrücklich berücksichtigt werden, wobei Heckenpflanzungen bei der Einbettung in die Landschaft dienen. Zudem soll ein Blendgutachten sicherstellen, dass keine Beeinträchtigungen durch Lichtreflektionen erfolgen.

In Bezug auf ökologische Kriterien gilt:

Naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen sollen sichergestellt, regelmäßig kontrolliert und durch ein Monitoring begleitet werden. Im Zuge des Planungsprozesses gilt es Brut- und Wanderungszeiten standortspezifischer Arten (z. B. Vögel und Reptilien) insbesondere beim Bau der Anlage zu berücksichtigen. Weiterhin sollen großzügige Randflächen (Brachen, Zwischenräume von mindestens 3 m) eingehalten werden, die mit Totholz, Steinhaufen und niedrigem Gebüsch versehen sind, die von den unterschiedlichsten Lebewesen genutzt werden können. Auch soll die Einzäunung der Anlage durch einen Bodenabstand von mindestens 20 cm sicherstellen, dass Kleinsäuger und Amphibien barrierefrei das Gelände erreichen. Merkmale der extensiven Bewirtschaftung können sich in einer Bewirtschaftung mit Schafen oder durch Mahd (keine Mähroboter) äußern. Hierbei gilt es entsprechend der vorhandenen Vogel- und Insektenpopulation die Mahd anzupassen (Mähinseln, Mahdgänge, Mährhythmus). Auch gilt es Bodenerosion soweit wie möglich zu vermeiden. Hierzu soll ablaufenden Regenwasser gleichmäßig auf der Fläche verteilt werden. Nach Ablauf der Betriebszeit muss der vollständige Rückbau der Anlage gewährleistet sein.

Für die Beteiligung der ansässigen Bevölkerung gilt:

Eine frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung und Teilhabemöglichkeiten an der Wertschöpfung soll von der Gemeinde gewährleistet werden.

(vgl. 4)

10 Führt ein Solarpark zu einer Aufwertung von Artenvielfalt und Biodiversität?

In der Anlage 2 der Handlungsempfehlungen des MLUK werden eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen zu ökologischen Auswirkungen von Solarparks aufgeführt. In einer Studie aus dem Jahr 2019 werden als Kernergebnisse vorgestellt:

– „Eine Flächeninanspruchnahme von Flächen für Solarparks ist grundsätzlich positiv zu sehen, da sie neben dem Klimaschutzbeitrag durch die Erzeugung erneuerbarer Energie gleichzeitig zu einer Flächenaufwertung im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt führen kann.

– Eine wesentliche Ursache für die teilweise arten- und individuenreiche Besiedlung von Solarparks mit Arten aus unterschiedlichen Tiergruppen ist die dauerhaft extensive Nutzung oder Pflege des Grünlandes in den Reihenzwischenräumen. Dies unterscheidet diese Standorte deutlich von intensiv landwirtschaftlich genutzten Standorten oder Standorten zur Energiegewinnung von Biomasse.

– Solarparks können die Artenvielfalt im Vergleich zur umgebenden Landschaft fördern. Dies ist mit den vorliegenden Unterlagen für Tagfalter, Heuschrecken und Brutvögel belegt.

– Es besteht teilweise ein deutlicher Unterschied zwischen Solarparks mit breiten und schmalen Reihenabständen. Breiter besonnte Streifen zwischen den Modulreihen erhöhen die Arten- und Individuendichten. Dies ist belegt für die Besiedelung mit Insekten, Reptilien und Brutvögeln. Besonders deutlich ist dies für die Zauneidechse nachgewiesen.“ (4)

In einer weiteren Studie von Bernd Raab (8) aus dem Jahr 2013 heißt es:

„Fazit der Untersuchung ist, dass durch den Betrieb der Solarparks im Vergleich zur vorherigen Acker- oder Intensiv-Grünlandnutzung eine deutliche Aufwertung der Flächen möglich ist. Insgesamt betrachtet, leisten die Solarparks somit einen erstaunlich hohen Beitrag für die regionale Artenvielfalt. Im Rahmen des Projektes wurden Möglichkeiten identifiziert, wie die biologische Vielfalt gesteigert werden kann, was beispielsweise im Rahmen der Festsetzungen bei Genehmigungsbescheiden berücksichtigt werden sollte.“

Auch in einer ausführlichen Bewertungsstudie diverser Möglichkeiten zum Thema „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen“ (8) heißt es:

„Aus naturschutzfachlicher Sicht ist ein Flächenanteil von 7 – 14 % ökologisch hochwertiger Strukturen in der Agrarlandschaft das Existenzminimum für zahlreiche wildlebende Tier‐ und Pflanzenarten.

Der Bedarf an ökologisch wertvollen Ausgleichsflächen innerhalb der Intensivlandwirtschaft ist groß. Solarparks erreichen somit gleichermaßen energie- und agrarpolitische Ziele. Sie können mit einem Anteil von 2 % der Ackerflächen einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft leisten, ohne dazu EU-Fördergelder in Anspruch zu nehmen.“ (8)

11 Inwieweit stellt ein Solarpark einen Eingriff in das Landschaftsbild dar?

Zu dieser Frage führen die Handlungsempfehlungen des MLUK in der Anlage 2 (4) aus:

„Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können durch eine landschaftsgerechte Standortwahl und Gestaltung vermindert werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Naturraum zu kompensieren.“ (4).

In Frage 10 wurde auf Maßnahmen für den Ausgleich der Beeinträchtigungen im Naturhaushalt näher eingegangen.

Die Standortwahl der Solarstromanlage ist für die Akzeptanz der Bürger maßgeblich. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind ausgeglichen oder ersetzt, wenn „das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet wird“ (BNatSchG § 15 Abs. 2 Satz 2).

Zunächst ist das Ausgangsbild der Ackerfläche zu bewerten. Ein Bahndamm oder eine Autobahn gelten als visuelle Vorbelastungen, sodass die Solarstromanlage sich in diese Vorprägung einfügt. Die Maisfelder bieten zudem Vorprägungen, die von der Mehrheit der Ortsansässigen nicht an sich als erhaltenswert angesehen werden. Abgeerntete oder hoch aufgeschossene Maisfelder wirken zudem auf den Betrachter  oft nur bedingt positiv. Neben der visuellen Wahrnehmung kommt bei der Nutzung der Flächen für PV-Anlagen hinzu, dass die hohe Bodenerosion, verursacht durch die intensive Bewirtschaftungsform für den Maisanbau, gestoppt wird.

Bezüglich des Standorts des Solarparks, sollte dieser möglichst so gelegen sein, dass dieser von naheliegenden Siedlungsgebieten optisch nicht wahrgenommen werden kann. Hierzu bietet sich eine GIS-basierte Sichtanalyse (Landschaftssimulation) an. Prägende Landschaftsteile, z. B. markante, von weitem wahrnehmbare Hanglagen kommen für eine Solarstromanlage entsprechend nicht in Betracht.

Die Gestaltung der Anlage berücksichtigt Blühwiesen, eine extensive landwirtschaftliche Nutzung und verschiedene Elemente zur Aufwertung der Artenvielfalt und der Biodiversität. Verkabelungen werden unterirdisch verlegt, technische Einrichtungen weitgehend außer Sichtweite innerhalb der Anlage positioniert. Die möglichen Ergänzungsmaßnahmen zur eigentlichen Solarstromanlage schaffen bereits auf dem Gelände ausgleichende Elemente für den unumgänglichen Flächeneingriff. Die Umzäunung und die Höhe der Modultische werden möglichst niedrig gehalten und durch gezielte Randbepflanzungen abgegrenzt.

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende führt in der Studie „Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild“ (11) in diesem Zusammenhang u. a. aus:

„Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber einem Solarpark ergibt sich aus

  • der eventuell gegebenen Wiederherstellbarkeit durch Pflanzungen zur Sichtverschattung oder durch den Rückbau bestehender flächiger technischer Anlagen
  • den Vorbelastungen durch beispielsweise (angrenzende) Bebauung oder Verkehrswege
  • Der Sichtbarkeit des Solarparks, die von der Positionierung der Anlage im Relief sowie von sichtverschattenden Landschaftsstrukturen wie Bäumen und Hecken abhängt.“

Durch eine wohlüberlegte Auswahl der in der Landschaft verteilten Standorte, z. B. in einem von der EU als benachteiligtes Gebiet ausgewiesenen Ortsteils in Verbindung mit einer Vielzahl das Landschaftsbild aufwertender Maßnahmen, kann der Eingriff in das Landschaftsbild auf ein akzeptables Ausmaß beschränkt werden. Ein Solarpark greift für einen begrenzten Zeitraum von 30 Jahren in das Landschaftsbild ein. Danach wird durch verschiedene Maßnahmen dafür Sorge getragen, dass die Anlage vollständig zurückgebaut werden kann.

12 Wie soll der sogenannten "Dunkelflaute" begegnet werden?

In den kommenden zehn Jahren soll der Anteil des mit Wind- und Solarkraft erzeugten elektrischen Stroms in erheblichem Umfang steigen (siehe Frage 4). Bis zum Jahr 2045 soll die Vollversorgung mit erneuerbaren Energien erreicht werden. Damit steht man vor der Aufgabe regional auftretenden „Dunkelflauten“ zu begegnen. Hierunter wird ein Wetterzustand verstanden, bei welchem innerhalb einer Region temporär sowohl kein Wind weht als auch keine Sonneneinstrahlung vorliegt.

Ein Mittel, dieser Situation gerecht zu werden, ist das deutschlandweite und europäische Stromnetz. Durch die überregionalen Hoch- und Höchstspannungsnetze kann Strom aus Regionen innerhalb Deutschlands oder Europas, in denen Windkraft- und Solarstromanlagen im Überfluss Strom produzieren, in die Region mit temporär geringer Produktion transportiert werden.

Damit dies jedoch erfolgreich auch in Zukunft geschehen kann, ist eine entsprechende Netzausbauplanung erforderlich. Laut DIW – Wochenbericht 29 + 30 2021 (12) besitzt die aktuelle Netzausbauplanung der Bundesregierung und der Europäischen Union hierbei Defizite. Grund hierfür sei, dass sie den aktuellen Zielen der angestrebten Treibausgasneutralität in Deutschland und insbesondere Europa nicht gerecht werden. Dies liege daran, dass die zehn-Jahresentwicklungspläne der EU hohe Mengen an Energie aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken beinhalte.

Neben einem angepassten Netzausbau ist die Speicherung von Überschussstrom ein Baustein, um Dunkelflauten erfolgreich zu bewältigen. Hierzu rücken zunehmend Power to X-Anlagen in den Fokus. Mittels dieser wird in windstarken und/oder sonnenreichen Zeiten überschüssig produzierter Strom in Batterien zwischengespeichert oder verwendet und beispielsweise speicherfähigen Wasserstoff herzustellen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Verbindung mit der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) (11) zeigt auf, dass bei entsprechender Umsetzung die Netzausbaukosten der kommenden Jahrzehnte in diesem Fall gegenüber den bisherigen Planungen halbiert werden können und hierdurch eingesparten Kosten dem Aufwand für die benötigten Speicher entsprechen.

13 Welche Vorteile bringen PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) für Gemeinden und Ortschaften?

Der Bundestag hat im Juni 2021 (Drucksache 19/27631) beschlossen, dass mindestens 90% der Gewerbesteuer einer –PV-FFA an die Gemeinde zu leisten ist, in der sich der Standort der Erzeugungsanlage befindet.

Darüber hinaus ermöglicht das EEG 2021, dass Anlagenbetreiber den betroffenen Gemeinden (die Gemeinden, wo die Anlagen betrieben werden) insgesamt 0,2 Cent pro tatsächlich eingespeister Kilowattstunde anbieten dürfen (siehe hierzu § 6 EEG 2021).

Quellen
  1. Andreas Luczak; Deutschlands Energiewende; Fakten, Mythen und Irrsinn; Wie schwer es wirklich ist, unsere Klimaziele zu erreichen; Springer 2020
  2. Mai Thi Nguyen – Kim; Klimawandel – Was die Wissenschaft wirklich weiß (und was nicht) vom 21. März 2021; ARD Mediathek oder You Tube.
  3. Fraunhofer ISE; Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland; September 2020
  4. MLUK; Vorläufige Handlungsempfehlungen des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA); März 2021
  5. Agora Energiewende Berlin; Stiftung Klimaneutralität; Klimaneutrales Deutschland bis 2045; Mai 2021
  6. Prognos Institut Basel/Berlin; Gutachten zur Energiestrategie Brandenburg 2040 – Aktualisierung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg; 2021
  7. Bundesamt für Naturschutz; Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen; 2017
  8. Bernd Raab; aus Anliegen Natur 37 (1) (2015) Erneuerbare Energien und Naturschutz – Solarparks können einen Beitrag zur Stabilisierung der biologischen Vielfalt leisten;
  9. Deutscher Verband für Landschaftspflege; Gemeinwohlprämie – Ein Konzept zur effektiven Honorierung landwirtschaftlicher Umwelt- und Klimaschutzleistungen innerhalb der Öko-Regelungen in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020; Februar 2020
  10. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Technische Universität Berlin; 100% erneuerbare Energie für Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Dezentralität und räumlicher Verbrauchsnähe – Potenziale, Szenarien und Auswirkungen auf Netzinfrastrukturen; April 2021
  11. Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende; Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild – Methoden zur Ermittlung und Bewertung; November 2020
  12. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin); 100% erneuerbare Energien für Deutschland: Koordinierte Ausbauplanung notwendig; 2021
  13. Boston Consulting Group; Die Zukunft der deutschen Landwirtschaft sichern – Denkanstöße und Szenarien für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; 2019
  14. Vogel, D. Deumlich, M. Kaupenjohann; Bodenerosion durch Energiemais – Evaluierung von Erosionsschutzkonzepten mit Erosion-3D; 2013
  15. Urs Niggli; Alle satt? Ernährung sichern für 10 Milliarden Menschen; 2021
  16. Fraunhofer ISE; Agri-Photovoltaik: Chancen für Landwirtschaft und Energiewende, Oktober 2021
  17. Deutscher Bundestag; Fragen zur Entwicklung der Netzentgelte im Stromsektor, 2020

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